7. Juni 2022

Jeder von uns möchte normalerweise nur das preisgeben, was man selbst bestimmt. Doch schon seit Jahren haben wir oft gar keine Kontrolle mehr über die eigenen Daten. Schon wer im Internet surft oder einen PC nutzt, hinterlässt Spuren, welche für Laien unsichtbar sind. IT-Spezialisten, Unternehmen und nicht zuletzt Hacker erfreuen sich an solchen Footprints und sensiblen Datensätzen auf gebrauchten Datenträgern, schließlich können Hacker oder Kriminelle damit auf dem Schwarzmarkt viel Geld verdienen.

Dies bedeutet in den meisten Fällen auch Verstöße gegen die Datenschutz-Grundverordnung, welche durch die Datenschutzbehörden geahndet werden können. Die DSGVO sieht bei solchen Verstößen teils horrende Strafen vor – bei besonders gravierenden Verstößen sogar bis zu 20 Millionen Euro (siehe DSGVO-Bußgeldkatalog).

Datenschutz geht uns alle etwas an

Nicht nur beim online Surfen sollte man darauf achten, welche Internetseiten besucht und Add-ons frequentiert werden. Wer bisher genutzte Computersysteme verkaufen möchte, muss sich um die Löschung sensibler Daten auf den Festplatten bzw. Speichermedien kümmern. Oder sollen sensible Auftragsdaten, Kundendaten, Kontoverbindungen oder gar die Firmenstrategie in fremde Hände gelangen? Niemand weiß, was dann mit diesen Daten geschieht. Mithilfe von speziellen Tools können bei nicht korrekter Löschung viele Dateien und Inhalte wiederhergestellt werden, ohne dass Sie davon je Kenntnis erlangen.

Wer glaubt, dass Daten endgültig von der Festplatte oder Stick gelöscht sind, nur weil der Desktop-Papierkorb geleert wurde, irrt. Im Grunde sind Daten dann nur für das menschliche Auge verschwunden, in einer Art Unterspeicher des Computers sind diese immer noch vorhanden. Erschreckend, nicht wahr? Der Schutz von Daten gemäß der DSGVO ist also nicht immer gewährleistet, wenn eine Löschung von Festplatten sowie Speichermedien nur unsachgemäß durchgeführt wurde. Die Meldepflicht nach Art. 33 DSGVO besteht hingegen bei jedem Verstoß gegen den Datenschutz.

Darum sollte man sich kompetente Hilfe holen, damit es weder zu einem Datenschutzverstoß/Datenmissbrauch kommt, noch eine Strafe oder Bußgeld droht. Im schlimmsten Fall kann nämlich genau dies eintreten. Abhilfe und Datensicherheit erhalten Sie beispielsweise durch die Firma EURATECH, welche eine zertifizierte Datenlöschung gemäß der EUDSGVO realisiert. Besonders im geschäftlichen Umfeld ist eine sichere, zertifizierte und protokollierte Datenlöschung, Datenvernichtung und/oder Datenträgervernichtung (z. B. Shreddern) unerlässlich.

Datenschutz versus Datenrettung

Prinzipiell ist es in vielen Fällen gut, wenn verloren geglaubte Daten wiederhergestellt werden können. Eine Datenrettung ist von vielen Verbrauchern nicht nur gewünscht, viele IT-Firmen haben sich auf Recovery-Maßnahmen aus diesem Segment sogar spezialisiert. Leider können mit beispielsweise Open-Source- sowie Freeware-Programmen sich auch Laien an der Wiederherstellung versuchen. Wer auf dem Flohmarkt einen alten Laptop erstanden hat, kann die ein oder andere Überraschung erleben, gerade mithilfe von Datenwiederherstellungs-Programmen.

Viele Verkäufer von solchen Geräten gehen bedauerlicherweise sehr fahrlässig mit dem Thema Datenschutz um und löschen die verbauten Festplatten nicht korrekt. Ein Fall für den Datenschutzbeauftragten? Ja, denn sobald es um schützenswerte, personenbezogene Daten geht, drohen hohe Bußgelder. Auch Unternehmensinternas oder Geschäftsgeheimnisse dürfen unter keinen Umständen an die Öffentlichkeit gelangen.

Sich in der eigenen Verantwortung sehen

EURATECH besitzt auf dem Gebiet der sicheren Datenlöschung bereits über 20 Jahre Erfahrung. So können Sie sich beim Verkauf Ihrer gebrauchten Firmen-Hardware zu 100 % auf den Schutz Ihrer Daten verlassen. Auch wer alte Computer entsorgen möchte, geht so auf Nummer sicher. Alle Daten werden unwiederbringlich gelöscht. Dieser Aspekt ist sehr wichtig, mit Datensicherheit in der EDV ist schließlich nicht zu spaßen.

Die zertifizierte Datenlöschung, welche durch EURATECH realisiert wird, hilft nicht nur Menschen, welche die Umwelt durch Recycling oder Wiederverwendung gebrauchter PC-Systeme unterstützen wollen. Das Unternehmen unterstützt Sie auch dabei, die eigene Verantwortung in Bezug auf die ordnungsgemäße, vorgeschriebene Datenlöschung (BSI- und EU-DS GVO konform) wahrzunehmen.

Es gab gerade in der jüngeren Vergangenheit Fälle von Datenlecks wie das Auffinden ungelöschter Festplatten auf Ebay-Kleinanzeigen sowie anderen Plattformen, welche bei der Veröffentlichung für großes Entsetzen sorgten. Möchten Sie Ihre firmeninternen oder privaten Daten gerne öffentlich im Internet stehen sehen und sich dann wundern, woher der Anbieter diese hat? Oder unangenehme Post der Landesdatenschutzbehörde erhalten? Dies lässt sich durch Prävention und einer Portion Hilfe von erfahrenen Fachkräften vermeiden.

Gerade der ARD Plusminus Beitrag „Datenleck: Ungelöschte Festplatten auf Ebay Kleinanzeigen“ hat aufgezeigt, welche Gefahren auftreten, wenn das Thema naiv und locker angegangen wird.

Entscheiden Sie sich für den Schutz Ihrer Daten und gleichzeitig für den Schutz unserer Umwelt. Mit wiederaufbereiteten IT-Systemen, bei denen garantiert keine Daten in fremde Hände gelangen.

Gerne unterstützen wir Sie hierbei – lassen Sie sich noch heute unverbindlich beraten.

Ihr Ansprechpartner

Andreas Straub

Leiter Projekteinkauf, Logistik

Tel.: +49 (0) 89-358080-21 Fax: +49 (0) 89-358080-29 E-Mail schreiben

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Veröffentlicht von:Andreas Straub